§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die Sie mit der buntes-pixel GbR der
Gesellschafter: Sarah Elsner
Anschrift: Liebigstr. 3, 65307 Bad Schwalbach
Telefon: +49 (0)176 60 94 05 16
tätigen. - Unsere Angebote, Verträge und Leistungen erfolgen auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber natürlichen oder juristischen Personen, somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen.
- Unsere Angebote sind bis zum Vertragsschluss freibleibend. Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behält sich die buntes-pixel GbR das Recht der Berichtigung vor.
- Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kunden, die unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, wird schon jetzt widersprochen, wenn nicht ausdrücklich in unseren Angeboten festgeschrieben.
- Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.
- Sie können die derzeit gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Website (www.buntes-pixel.de) abrufen und ausdrucken.
§ 2 Vertragsgegenstand
- Gegenstand dieser Vertragsbedingungen ist die Entwicklung eines Konzepts und die Erstellung einer Webseite oder anderer Webtechnologien durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber, mit der dieser im Internet auftreten oder eigene Daten weiterverarbeiten kann.
- Die Begriffe Webseite und Webtechnologie werden folgend als gleichgestellt angenommen.
- Der Auftraggeber wird selbst für die Einstellung der Webseite in das Internet, die dauerhafte Speicherung der Webseite auf einem Server (Hosting), die Beschaffung einer Internetdomain, sowie die Verschaffung eines Zugangs zum World Wide Web (Acces Providing) sorgen.
- Der Auftragnehmer kann bei Abs. 2 unterstützend tätig sein, sofern ausdrücklich vertraglich vereinbart.
§ 3 Konzeption
- Der Auftragnehmer erarbeitet auf Grundlage der Vorgaben des Auftraggebers ein Konzept für die Struktur der Webseite. Zu dieser Struktur gehören ein Verzeichnis über die hierarchische Gliederung der einzelnen Seiten (Strukturbaum), die Festlegung eines etwaigen Framekonzepts, die Platzierung von Hyperlinks und die Einbindung von E-Mail-Fenstern (Kontaktformular). Das Konzept umfasst auch - falls gewünscht - die Einbindung eines Content Management Systems (CMS).
- Das Konzept kann auch in Form eines Proof-of-Concept auf Basis eines Testsystems erstellt werden.
- Nach Fertigstellung des Konzepts und dessen Freigabe durch den Auftraggeber erstellt der Auftragnehmer eine Basisversion der Webseite auf der Grundlage des freigegebenen Konzepts. Die Basisversion muss die Struktur der Webseite erkennen lassen, die wesentlichen gestalterischen Merkmale beinhalten und die notwendigen Grundfunktionialitäten aufweisen. Zu den notwendigen Grundfunktionialitäten gehört insbesondere die Funktionstüchtigkeit von Links, welche die einzelnen Webseiten verbinden, die Umsetzung eines Framekonzepts, die etwaige Einbindung eines Content Management Systems (CMS) und die Einbindung von Grafiken, E-Mailfenstern, Werbebanner, Animationen, Tondateien und Videodateien, sowie Verknüpfungen. Konkrete Inhalte können mit Blindtext und Platzhaltern angedeutet werden. Die Basisversion der Webseite muss weiterhin insoweit funktionstüchtig sein, dass dem Auftraggeber eine Überprüfung der Webseite insbesondere die Durchführung von Testläufen möglich ist.
- Der Auftragnehmer ist verpflichtet die programmierten Webseiten auf die jeweils aktuellen Versionen folgender Browser hin zu optimieren:
- Browser
- Microsoft Edge
- Mozilla Firefox Browser
- Google Chrome Browser
- Safari Browser
-
Mogile Endgeräte
- Google Android
- Apple iPhone
- Apple iPad
- Microsoft Windows Phone
- Browser
§ 4 Fertigstellung
- Nach Fertigstellung der Basisversion und deren Freigabe durch den Auftraggeber (§ 3 Abs. 3 AGB) erstellt der Auftragnehmer die Endversion der Webseite. Diese muss vollständig funktionstüchtig sein.
- Nach Abnahme der Endversion durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer verpflichtet die Quelldateien der Webseite zugänglich zu machen.
§ 5 Suchmaschinenoptimierung
- Der Auftragnehmer ist verpflichtet die fertig gestellte Webseite im Rahmen des rechtlich Zulässigen auf Auffindbarkeit in Suchmaschinen hin zu optimieren, sofern die Suchmaschinenoptmierung ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.
- Der Auftragnehmer kann keine Garantie über ein mindestens zu erreichendes Ranking der optimierten Webseite abgeben. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt
§ 6 Leistungspflichten des Auftraggebers: Mitwirkungspflichten, Inhalte, Abnahme
- Der Auftraggeber ist während der gesamten Zeit der Entwicklung des Konzepts für die Webseite und ihrer Herstellung durch den Auftragnehmer zur angemessenen Mitwirkung verpflichtet. Zur angemessenen Mitwirkung zählt insbesondere die Überlassung aller Daten und Informationen, die für die Entwicklung des Konzepts und Herstellung der Webseite erforderlich sind.
- Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erstellung des Konzepts, Proof-of-Concepts und Endversion (§ 4 Abs. 3 dieser AGB) unterstützen, um dem Auftragnehmer eine detaillierte Konzeption zu ermöglichen.
- Nach Erstellung des Konzepts für die Webseite durch den Auftragnehmer (§ 3 Abs. 3 AGB) ist der Auftraggeber verpflichtet, dieses sorgfältig und gewissenhaft zu prüfen. Wenn das Konzept den Anforderungen des § 2 Abs. 1 dieser AGB im Wesentlichen entspricht, ist der Auftraggeber verpflichtet, das Konzept durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) freizugeben.
- Nach Erstellung einer Basisversion durch den Auftragnehmer ist der Auftraggeber verpflichtet, diese sorgfältig und gewissenhaft zu prüfen. Soweit Fehler erkennbar sind, wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer dies mitteilen. Wenn die Basisversion den Anforderungen des § 3 dieser AGB entspricht, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Basisversion durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) freizugeben.
- Nach Fertigstellung der Endversion (§ 3 dieser AGB) ist der Auftraggeber zur Abnahme der Webseite verpflichtet, sofern die Webseite im Wesentlichen funktionsfähig und mangelfrei ist. Die Abnahme ist in Textform (§ 126b BGB) zu erklären.
- Spätestens nach Freigabe der Basisversion hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Entwicklung und Erstellung der Webseite erforderlichen Inhalten in folgender Form zur Verfügung zu stellen:
- Texte
- Bilder, Grafiken (inkl. Logos, ggf. Buttons)
- Videos
- Informationen für interaktive Funktionen
- Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer weiterhin folgende Informationen unverzüglich spätestens nach Freigabe der Basisversion in folgender Form zur Verfügung zu stellen:
- Corporate Identity
- Metatext-Informationen
- Vorgaben und Weisungen für die Gestaltung der Webseiten
- technische Vorgaben (URL, Host, Mailweiterleitung u. ä.)
§ 7 Vergütung / Zahlungsmodalitäten
- Nach Fertigstellung der Webseite / Leistungserbringung wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber die vertraglich geschuldete Vergütung in Rechnung stellen (Schlussrechnung). Die Schlussrechnung ist nach Rechnungstellung innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig. Mit Rechnungstellung gilt die Leistung gem. §2 dieser AGB als voll erbracht. Das Ausstellungsdatum der Rechnung gilt als Zeitpunkt der Leistungserfüllung.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich die vertraglich vereinbarte Pauschalvergütung oder den gemäß Rechnung ausgewiesenen Betrag zu zahlen. Sämtliche von dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen gemäß § 2 und 3 dieser AGB werden mit ihr entlohnt.
- Für Mehraufwendungen, die über die gemäß § 3 dieser AGB vom Auftragnehmer geschuldeten Leistungen hinauszugehen, vereinbaren die Parteien eine Stundenvergütung von 75 €.
- Unabhängig von der Vergütung gemäß Abs. 1 ist der Auftraggeber verpflichtet, jeglichen Mehraufwand des Auftragnehmers mit einem Stundensatz von 100 € zu vergüten, der daraus resultiert, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen gemäß § 5 dieser AGB nicht nachgekommen ist.
- Als vergütungspflichtige Mehraufwendungen gelten in jedem Fall Aufwendungen, die der Auftragnehmer tätigt, weil der Auftraggeber nach Freigabe des Konzepts, der Basisversion, Teilabnahmen oder Endversion Änderungen vorgenommen hat, die sich auf Leistungen beziehen, die bereits freigegeben bzw. abgenommen worden sind. Derartige Mehraufwendungen werden mit einem Stundensatz von 100 € vergütet.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber in angemessenen zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach den jeweils bereits erbrachten Leistungen des Auftragnehmers. Die Abschlagsrechnungen sind innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig.
- Wird Mehraufwand gem. § 6 dieser AGB in Rechnung gestellt, muss der Mehraufwand durch den Auftragnehmer nachgewiesen werden.
§ 8 Quellcode, Weiterentwicklung, Nutzungsrechte, Namen- und Kennzeichnungsrechte
- Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber den Quellcode vollständig zur Verfügung und räumt ihm sämtliche Nutzungsrechte an der vertragsgegenständlichen Webseite für alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten ausschließlich, unwiderruflich und ohne inhaltliche, räumliche oder zeitliche Beschränkung vollumfänglich ein. Die Rechtseinräumung ist insbesondere nicht auf Nutzungen im Internet beschränkt, sondern umfasst auch die Verwertung auf andere Arten und Weisen, z.B. in Rundfunk und Fernsehen, auf CD-ROM, in Printversionen sowie auf alle anderen möglichen Arten.
- Die Übergabe des Quellcodes und die Einräumung der Nutzungsrechte werden gem. § 158 I BGB erst wirksam, wenn der Auftraggeber die gem. § 6 dieser AGB geschuldete Vergütung samt bisheriger Auslagen vollständig bezahlt hat.
- Der Auftraggeber ist berechtigt, die vertragsgegenständliche Webseite zu bearbeiten, nachträglich zu ändern, zu ergänzen, zu erweitern, ganz oder teilweise auszutauschen oder zu löschen, sie selbst oder durch andere Dritte umzugestalten, zu zerlegen, neu zusammenzusetzen oder in andere Sprachen zu übersetzen. Der Auftragnehmer wird in Bezug auf die Webseite oder einzelne Webseiten keinen Entstellungsschutz in Anspruch nehmen, außer wenn ein gröblicher Verstoß gegen seine Urheberpersönlichkeitsinteressen vorliegt. Im Zweifel kann der Auftragnehmer verlangen, dass er im Zusammenhang mit der veränderten Webseite nicht bzw. nicht mehr genannt wird.
- Sämtliche an der Webseite oder einzelnen ihrer Teile oder durch Benutzung auf der Webseite entstehende Namens-, Titel- und Kennzeichnungsrechte liegen beim Auftraggeber.
§ 9 Mängel
- Für Mängel hinsichtlich der Funktionsfähigkeit der Webseite haftet der Auftragnehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufvertragsrechts (§§ 434 ff BGB). Ferner haftet der Auftragnehmer auch dafür, dass die erstellte Webseite den vertraglichen Spezifikationen und dem Konzept (bzw. der Basisversion) in der vom Auftraggeber freigegebenen Form entspricht.
- Der Auftraggeber hat die Webseite unverzüglich nach der Ablieferung oder dem Zugänglichmachen im Internet durch den Auftragnehmer, soweit dies nach ordnungsgemäßer Geschäftslage tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Auftragnehmer unverzüglich Anzeige zu machen.
- Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, so gilt die Webseite als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
- Für Mängel die sich aus technischen Neuentwicklungen nach Fertigstellung durch den Auftragnehmer und Abnahme durch den Auftraggeber ergeben, kann dem Auftragnehmer keinen Mangel angemeldet werden.
§ 10 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet für die sorgfältige und fachgerechte Erbringung seiner vertraglichen Leistungen sowie deren Mangelfreiheit. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
- Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Er stellt den Auftragnehmer hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihm die angemessenen Kosten der Rechtsvertreidigung.
§ 11 Geheimhaltung / Datenschutz
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, keine ihm während seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie vertraulichen Informationen des Auftraggebers und dessen Auftraggebern ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers zu verwerten oder dritten Personen mitzuteilen. Gleiches gilt für die ihm übergebenen Unterlagen und mitgeteilten Kenntnisse.
- Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt der jeweiligen Verträge und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Kenntnisse.
- Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
- Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung gemäß Abs. 1 oder Abs. 2 zahlt die verletzende Partei der verletzten Partei eine Vertragsstrafe in Höhe von 500 €. Bei fortdauernden Verstößen wird die Vertragsstrafe für jeden Monat erneut verwirkt.
§ 12 Kündigung
-
Dieser Vertrag kann nur aus wichtigem Grund (§ 314 Abs. 1 BGB) gekündigt werden. Die Kündigung ist in Textform (§ 126b BGB) zu erklären. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn
- der Auftragnehmer einen der vertraglich vereinbarten Fertigstellungstermine nicht einhält und eine vom Auftraggeber gesetzte, angemessene Nachfrist fruchtlos verstrichen ist, es sei denn der Auftragnehmer hat die Verzögerung nicht zu vertreten;
- der Auftragnehmer andere Pflichten aus diesem Vertrag in grober Weise verletzt;
- der Auftraggeber seine Pflichten aus diesem Vertrag - insbesondere seine in § 5 dieser AGB beschriebenen Mitwirkungspflichten - in grober Weise verletzt;
- über das Vermögen eines Vertragspartners das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder dessen Eröffnung mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Insolvenzmasse abgelehnt worden ist;
- eine der beiden Parteien durch Höhere Gewalt, Streik oder Naturkatastrophen betroffen ist;
- einer der Gesellschafter der buntes-pixel GbR durch eine schwere Krankheit oder den Tod betroffen ist.
- Im Falle der fristlosen Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber aus wichtigem Grund ist der Auftragnehmer verpflichtet unverzüglich die bis dahin erstellte Version der Webseite zu übergeben.
- Bei wirksamer Beendigung dieses Vertrags gehen alle Nutzungsrechte an bereits erstellten Webseiten sowie das Eigentum an allen Verkörperungen hiervon gegen Zahlung in Höhe des Wertes der bereits erbrachten Leistungen auf den Auftraggeber über.
§ 13 Referenzen, Anerkennung der Urheberschaft
- Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber auf seiner Webseite oder in anderen Medien als Referenzauftraggeber nennen. Der Auftragnehmer darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Auftraggeber kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
- Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Nennung seines Namens als Urheber in Form eines Vermerks auf jeder von ihm erstellten Webseite. Er darf diesen Copyright-Vermerk selbst anbringen und der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, ihn ohne Zustimmung des Webentwickler zu entfernen.
§ 14 Schlussbestimmungen
- Alle Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages oder weiterer vertraglicher Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Sollte der Vertrag unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Vertragsziel unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen beider Parteien am nächsten kommt. Ebenso ist zu verfahren, sollte sich bei der Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Regelungslücke zeigen.
- Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.
- Gerichtsstand für alle sich aus diesem oder im Zusammenhang mit dieser AGB ergebenden Streitigkeiten ist Wiesbaden.